Zimmermann Waffen & Jagdoptik AG
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Conditions of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

A) Erwerb von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen durch Schweizer Bürger oder durch ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C

- Sie interessieren sich für eine Hand- oder eine Faustfeuerwaffe aus unserem Sortiment und möchten diese erwerben?

- Nennen Sie uns das Produkt, für das Sie sich interessieren und wir können Ihnen unverbindlich eine Offerte erstellen. Wir benötigen für den Verkauf einer bewilligungspflichtigen Waffe oder von wesentlichen Waffenbestandteilen ( Griffstück, Verschluss, Lauf ) einen Waffenerwerbschein und eine Kopie eines amtlichen Ausweises.

Kurzfassung, Waffenerwerbschein:

- Für den Waffenerwerb einer bewilligungspflichtigen Waffe benötigen Sie einen gültigen Auszug aus dem Zentralstrafregister und einen gültigen Waffenerwerbschein.

- Der Auszug aus dem Zentralstrafregister kann beim Bundesamt für Justiz in Bern angefordert werden.

- Mit dem gültigen Zentralstrafregisterauszug können Sie bei der Kantonspolizei einen Waffenerwerbschein beantragen.

Im Kanton Zürich bei der Wohngemeinde, Stadt- oder Gemeindepolizei,

Stadt Zürich: Stadtpolizei Zürich.

- Gesuche für einen WES können Sie auch direkt bei uns anfordern.

Allgemeine, unverbindliche Übersicht:

Einen Waffenerwerbschein benötigen Sie für:

- Pistolen, Revolver und wesentliche Waffenbestandteile.

- Halbautomaten, wie Stgw57 oder Stgw90

- Pumpflinten, Vorderschafts- und Unterhebelrepetiergewehre

- Polizei und Scharfschützengewehre

- Ausländische Armeegewehre

Einen Kaufvertrag, ab 18 Jahren und mit Personalausweis, muss für folgende Waffen abgeschlossen werden:

- Schweizer Ordonnanzrepetiergewehre, Karabiner 11, Langgewehr 11 und Karabiner 31

- Jagd- und Sportflinten

- Jagdkugelbüchsen und Repetiergewehre, welche die eidg. und die Kant. Jagdgesetzgebung zur Jagd zulässt.

- Einschüssige Gewehre

- Sportgewehre im CH - Kaliber oder für Sportkalibermunition

Frei erwerbbar, ab 18 Jahre sind:

- Luftdruckwaffen

- CO2 Waffen

- Antike Waffen, Hand- und Faustfeuerwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden. Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor dem Jahr 1900 hergestellt wurden.

- Pfefferspray

- Schweizerische Ordonnanzdolche und Ordananzbajonette

Der Verkauf durch die Fa. Zimmermann Waffen & Jagdoptik AG erfolgt immer nach dem aktuellen Schweizerischen Waffengesetz. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zwingt den Verkäufer, sich vom Kunden einen amtlichen Ausweis und unter Umständen einen Strafregisterauszug vorlegen zu lassen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne, es lohnt sich.

B) Portokosten

Portokosten für Pakete in der Schweiz und Lichtenstein

ECONOMY

bis 2kg Fr. 6.- plus Fr. 1.50 für Signature

5kg Fr. 8.- plus Fr. 1.50 für Signature

10kg Fr. 11.- plus Fr. 1.50 für Signature

20kg Fr. 16.- plus Fr. 1.50 für Signature

30kg Fr. 23.- plus Fr. 1.50 für Signature

PRIORITY

bis 2kg Fr. 8.- plus Fr. 1.50 für Signature

5kg Fr. 10.- plus Fr. 1.50 für Signature

10kg Fr. 13.- plus Fr. 1.50 für Signature

20kg Fr. 19.- plus Fr. 1.50 für Signature

30kg Fr. 26.- plus Fr. 1.50 für Signature

Signature: Aushändigung gegen Unterschrift

Zusatzleistungen nebst Portokosten:

Nachnahmelieferung, Aufpreis Fr. 15.-

Signature, Fr. 1.50 entfällt bei Nachnahmelieferung

Sperrgut ECONOMY, Aufpreis Fr. 15.-

Transportversicherung durch uns, bis zu einem Warenwert von Fr. 5000.-

C) Allgemeine Bestimmungen

Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 815 bis 1200 und von 1300 bis 1800 Uhr.

Samstag von 800 bis 1200 und von 1300 bis 1600 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass unser Geschäft nebst den eidg. Feiertagen auch an den folgenden kantonalen Feiertagen geschlossen ist: Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnahm, Leodegar - 2. Okt. Allerheiligen, Maria Empfängnis. Weitere Informationen erfahren Sie durch unseren Telefonanrufbeantworter.

Gesetzliche Bestimmungen: Der Verkauf von Waffen, Munition, Schiesspulver, Munitionsbestandteilen, Abwehrsprays, sowie allen weiteren, im Internet angegebenen Artikel erfolgt nach der aktuellen Schweizerischen Gesetzgebung. Die Gesetzlichen Bestimmungen sind den AGB�s überstellt.

Verkaufspreise: Die angegebenen Verkaufspreise verstehen sich in SFr. inkl. 7,6% MwSt. Preisänderungen, Modelländerungen und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Änderungen dieser Art werden durch Rücksprache mit dem Kunden geklärt. Verlangen Sie von uns unverbindlich eine Offerte.

Zahlungsmöglichkeiten: Per Vorausrechnung, Nachnahme, oder Kreditkarte, Mastercard, VISA.

Selbstverständlich ist eine Bezahlung mit Kranzkarten oder mit Geschenkgutscheinen, ausgestellt durch Fa. Zimmermann Waffen & Jagdoptik AG, möglich.

Wir bieten auch die Möglichkeit einer Teilzahlung an. Bitte setzen Sie sich dafür mit uns in Verbindung.

Bankverbindung: Luzerner Kantonalbank

Pilatusstrasse 12

CH - 6002 Luzern

SWIFT-Code/BLZ: LUKBCH2260A

Zimmermann Waffen & Jagdoptik AG

Winkelriedstrasse 3

CH - 6003 Luzern

Kto.Nr. 01-00-000844-10

IBAN: CH3200778010 000084410

Postkonto: 60-672-6

Zahlungsbedingungen: Ein Versand erfolgt nur gegen Vorrausrechnung oder per Nachnahme. Der Versand kann erst erfolgen wenn der vollständige Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postkonto gutgeschrieben wurde.

Rücknahme: Es ist uns vorbehalten, Retouren zu akzeptieren. Eine Warenrücksendung muss innerhalb 8 Tagen, unbenutzt, unbeschädigt und in Originalverpackung nach der Auslieferung erfolgen. Die Ware, sofern dies möglich ist, wird von uns vor der Auslieferung kontrolliert, siehe Beleg oder Garantiekarten.

Garantie: Garantieansprüche werden von uns, dem Hersteller oder Lieferanten nur gegen Vorlage sämtlicher Verkaufsbelege anerkannt. Alle Garantieansprüche verfallen bei Änderungen oder unsachgemässer Handhabung, bitte beachten Sie die jeweiligen Bedienungsanleitungen. Die Gutschrift wird von uns nur erteilt, wenn eine Ersatzlieferung unmöglich ist. Von der Rückgabe ausgenommen sind: Aktionen, Munition, Munitionsbestandteile, Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, Batterien, Akkus, Leuchtkörper, Ladegeräte, Sprays, Literatur, Waffenpflegeartikel, sowie weitere Verbrauchsmaterialien.

Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von uns gelieferten Artikel bleiben Eigentum der Firma Zimmermann Waffen & Jagdoptik AG, bis der gesamte Rechnungsbetrag vollständig beglichen ist.

Online - Verkauf: Im Online - Shop http://www.waffenzimmermann.ch/shop kann nur NICHT - BEWILLIGUNGSPFLICHTIGE Ware verkauft werden. Für bewilligungspflichtige Ware wenden sie sich bitte direkt an uns für die Abwicklung der Geschäfte.


Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB/Export

A ) Export von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen

- Sie interessieren sich für eine Hand- oder eine Faustfeuerwaffe aus unserem Sortiment?

- Nennen Sie uns das Produkt, für das Sie sich interessieren und wir können Ihnen unverbindlich eine Offerte erstellen. Die im Internet oder in unserer Werbung abgebildeten Preise verstehen sich alle inkl. 7,6% MwSt. und werden bei einem Export mit Post oder Spediteur direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen. Portokosten werden immer verrechnet, siehe Abschnitt Portokosten.

- Wenn es nun von Ihrer Seite zu einer Bestellung kommt, müssen wir gemäss Waffengesetzgebung einen Waffenerwerbschein und eine Ausfuhrbewilligung bei den Behörden beantragen. Dies ist jeweils von der Art der Waffe, Kaliber und Ausführung abhängig. Die Kosten für diese Bewilligungen belaufen sich auf Fr. 100.- bis zu einem Warenwert von Fr. 5000.-

- Für die Ausfuhrbewilligung benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer Waffenbesitzkarte, Waffenerwebschein, Waffenpass, Jagdschein oder eine amtliche Bewilligung, dass Sie in Ihrem Wohnland eine Waffe einführen bzw. besitzen dürfen. Dauer der Bewilligung ist ca. eine Woche ab Bestellungseingang.

- Nachdem wir die Bewilligung retour erhalten haben, steht einem Export nichts mehr in Wege. Jedoch können wir die Ware erst spedieren, wenn der vollständige Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist.

- Nach Erhalt der Zahlung spedieren wir die Ware und Sie erhalten von Ihrem Postzollamt eine Benachrichtigung, dass die Ware gegen Vorlage der jeweiligen Bewilligung Ihrer Behörde abgeholt werden kann.

Der Verkauf durch die Fa. Zimmermann Waffen & Jagdoptik AG erfolgt immer nach dem aktuellen Schweizerischen Waffengesetz.

Für weitere Informationen über Export wenden Sie sich an uns, verlangen Sie eine unverbindliche Offerte, wir beraten Sie gerne.

B) Portokosten

Portokosten für Pakete ins Ausland

Portokosten Zone 1

Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,

ECONOMY / Beförderungszeit für Pakete ca. 4 bis 9 Tage

bis 2kg Fr. 29.-

3kg Fr. 32.-

4kg Fr. 35.-

5kg Fr. 38.-

6kg Fr. 39.-

PRIORITY / Beförderungszeit für Pakete ca. 2 bis 3 Tage

bis 2kg Fr. 33.-

3kg Fr. 37.-

4kg Fr. 41.-

5kg Fr. 46.-

6kg Fr. 49.-

Bemerkung: Beförderungszeit ist in Werktagen angegeben, ohne Aufgabetag.

Weitere Portokosten: Sperrgutzuschlag für ECONOMY - Pakete Fr. 15.- ( nur nach bestimmte Länder zulässig ), nebst dem ECONOMY - Preis.

Transportversicherung durch uns, bis zu einem Warenwert von Fr. 5000.-

Für weitere Informationen über Export, Preiszonen und Beförderungszeit wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.

C) Allgemeine Bestimmungen:

Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 815 bis 1200 und von 1300 bis 1800 Uhr.

Samstag von 800 bis 1200 und von 1300 bis 1600 Uhr.

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